Urheberrecht im Tanz

27.11.23 | 19:00 - 20:30 Uhr
Online

mit Sepide Freitag

Welche Rechte muss ich beachten, wenn ich Bild- und Videomaterial für meine Reels und Stories auf Instagram nutze? Was ist überhaupt das Urheberrecht und wem gehört es? Was muss ich beachten, um keine Abmahnungen zu riskieren? Und welche Rechte habe ich selbst als Tänzer*in eigentlich? Dieses Webinar wird eine kurze Einführung in das Urheberrecht mit einem Schwerpunkt auf die für Tänzer*innen wichtigen Aspekte geben.

19:00-20:00 Uhr Vortrag (wird aufgezeichnet)
20:00-20:30 Uhr Frage- und Antwortrunde (ohne Aufzeichnung)

Die Veranstaltung findet auf Englisch statt. Fragen können auch auf Deutsch gestellt werden.


Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme ist für alle Tänzer*innen in der Berufseinstiegsphase nach vorheriger Anmeldung möglich.

Kosten
Die kostenlose Teilnahme wird ermöglicht durch NEUSTART KULTUR, einer Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.


Sepide Freitag

Sie ist Rechtsanwältin und Produzentin in Köln und Brüssel. Sie studierte Rechtswissenschaften in Köln und Peking und absolvierte ihr juristisches Referendariat u.a. an der Deutschen Botschaft in Tokio und im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin. Sie arbeitete in Rechtsabteilungen und Anwaltskanzleien im Arbeits-, Medien- und Urheberrecht und sammelte internationale Lobby-Erfahrung im internationalen und Menschenrechtsbereich als Rechts- und Politikberaterin in Verbänden und NGOs in Brüssel und Berlin. Nach ihrem ersten Staatsexamen studierte sie einige Semester Kunstgeschichte in Bonn und hat als Produzentin im Bereich Tanz und Performance bis 2023 die von ihr mitgegründete Agentur Danila-Freitag, Agentur für darstellende Künste in Berlin, mitgeleitet

Als Mitglied des weltweiten Produzent*innen Netzwerks PADA setzt sie sich für bessere Arbeitsbedingungen dieser ein und berät als Rechtsanwältin Mandant*innen aus der Kunst- und Kreativszene in den Gebieten Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht sowie Urheber- & Medienrecht. Zu ihren Mandant*innen zählen neben Verbänden und Kultureinrichtungen auch Produzent*innen und Künstler*innen, für die sie regelmäßig in Workshops die für die Szene relevanten Rechtsthemen vermittelt.

 

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