FAQ für Absolvent*innen

zu den Förderrichtlinien

  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Es werdenberufseinsteigende Tänzer*innen mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss gefördert, die mindestens 18 Jahre alt sind, einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können und ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben. Der Abschluss der Berufsausbildung darf nicht vor 2019 liegen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich. Alle Infos zu den Ausnahmen können hier nachgelesen werden.

  • Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich keinen formalen Abschluss habe, aber in den Beruf als Tänzer*in einsteigen möchte?

    Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich keinen formalen Abschluss habe, aber in den Beruf als Tänzer*in einsteigen möchte?

    Ja. Alternativ zum Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Tanzausbildungsinstitution reichen Sie bitte ein ausführliches Empfehlungsschreiben aus der Tanzszene, Ihren CV, einen Motivationstext und/oder ein Motiveationsvideo ein. Weitere Hinweise für Ihre Nachweise lesen Sie hier.

  • Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich in Deutschland wohne, aber meine Tanzausbildung im Ausland absolviert habe?

    Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich in Deutschland wohne, aber meine Tanzausbildung im Ausland absolviert habe?

    Ja, dies ist in Ausnahmefällen möglich. I.d.R können wir ausländische Hochschulabschlüsse im Tanz (B.A./M.A.) akzeptieren. In anderen Fällen wird unsere Expert*innengruppe Ihr ausländisches Zeugnis/Diplom ansehen und bewerten. Der Nachweis des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragstellung ist jedoch notwendig. Wir empfehlen das Einreichen eines Motivationstextes.

  • Gibt es eine Altersbegrenzung?

    Gibt es eine Altersbegrenzung?

    Nein. Es gibt keine Altersbegrenzung.

zum Verfahren

  • Bis wann muss ich meinen Antrag auf Registrierung einreichen?

    Bis wann muss ich meinen Antrag auf Registrierung einreichen?

    Registrierungsanträge können laufend jedoch bis spätestens 30.08.2023 eingereicht werden.

  • Was passiert, wenn mein Registrierungsantrag angenommen wird?

    Was passiert, wenn mein Registrierungsantrag angenommen wird?

     Ihr Name sowie die Daten zu Ihrer Tanzausbildung und Ihre genannten Tanzrichtungen werden in der Teilnehmer*innenliste auf der Webseite veröffentlicht, um Ihre Förderwürdigkeit und Verfügbarkeit zu dokumentieren. Sie sind berechtigt kostenlos an den Weiterbildungsveranstaltungen und Austauschangeboten im Programm DIS-TANZ-START teilzunehmen.

  • Warum wurde mein Registrierungsantrag eventuell abgelehnt?

    Warum wurde mein Registrierungsantrag eventuell abgelehnt?

    Maßgeblich für die Registrierung bei DIS-TANZ-START sind der Nachweis des Wohnsitzes und Nachweise über Ihre Qualifikation als berufseinsteigende Tänzer*in. Wenn diese mit den Förderkriterien nicht übereinstimmen, erfolgt eine Absage.Wenn Sie trotzdem professionell tanzkünstlerisch aktiv sein möchten, empfehlen wir Ihnen, sich über alternative Förder- und Arbeitsmöglichkeiten zu informieren und sich bei den regionalen Tanzbüros oder bei der Agentur für Arbeit/ZAV Tanz beraten zu lassen.

  • Welche Unterlagen muss ich bei der Antragstellung einreichen?

    Welche Unterlagen muss ich bei der Antragstellung einreichen?

    Die Nachweise und Dokumente, welche für die Antragstellung eingereicht werden müssen, finden Sie auf der ersten Seite des Antragsformulars unter „Vorbereitung“. Bitte wählen Sie zwischen dem Registrierungsantrag bei formalem Abschluss und dem Registrierungsantrag bei non-formaler Ausbildung (ohne staatlich anerkannte Abschlussprüfung).

  • Darf ich Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen?

    Darf ich Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen?

    Ja, Bewerbungsunterlagen können in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

  • Wer entscheidet über die Anträge?

    Wer entscheidet über die Anträge?

    Das DIS-TANZ-START Projektteam entscheidet über den Antrag anhand einer formalen Prüfung. In Ausnahmefällen wird eine Expert*innengruppe hinzugezogen, die ein fachliches Votum abgibt.

  • Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?

    Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?

    Die Prüfung der Anträge erfolgt zeitnah nach deren Eingang. Sobald ein Ergebnis vorliegt, erfolgt die Bekanntgabe per E-Mail.  

  • Werden Absagen auch kommuniziert?

    Werden Absagen auch kommuniziert?

    Antragsteller*innen, die ihre Zugehörigkeit zu einer der genannten Zielgruppen nicht ausreichend nachweisen konnten, können nicht registriert werden und werden darüber per E-Mail informiert. Über die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung beraten wir Sie gerne persönlich.

zur Aufnahme

  • Kann ich während der Aufnahme in einem Ensemble anderweitig tanzkünstlerisch tätig sein?

    Kann ich während der Aufnahme in einem Ensemble anderweitig tanzkünstlerisch tätig sein?

    In der Regel werden Sie in Vollzeit angestellt. Ihre Anstellung gilt dann als Hauptbeschäftigung. Eine Nebenbeschäftigung müssten Sie beim Ensemble/Theater beantragen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bitte beachten Sie allerdings, dass bei einer Nebenbeschäftigung möglicherweise kein Unfallversicherungsschutz besteht.

  • Muss mich das Ensemble/Theater freistellen, wenn ich an einer Weiterbildungsveranstaltung oder bei einem Austauschtreffen teilnehmen möchte?

    Muss mich das Ensemble/Theater freistellen, wenn ich an einer Weiterbildungsveranstaltung oder bei einem Austauschtreffen teilnehmen möchte?

    Das Ensemble/Theater soll Sie freistellen, sofern es der künstlerische Betrieb zulässt. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrem Wunsch an DIS-TANZ-START-Veranstaltungen teilzunehmen rechtzeitig, damit er Ihren Dienst dementsprechend einteilen kann. Die Zeit der Teilnahme an den Veranstaltungen soll als Arbeitszeit gelten und wird dementsprechend vergütet. Weitere Freistellungen von der Arbeit (Vortanzen, Privaturlaub, Nebenbeschäftigung etc.) beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber direkt.

  • Was passiert, wenn ich krank bin?

    Was passiert, wenn ich krank bin?

    Gegenüber dem Ensemble/Theater haben Sie die Informationspflicht, wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Dienst erscheinen können. In der Regel sind Sie verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Diese gibt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit wieder. Lassen Sie sich vor Ort beraten, zu welchem Arzt sie gehen könnten.

  • Was passiert, wenn ich einen Arbeitsunfall hatte?

    Was passiert, wenn ich einen Arbeitsunfall hatte?

    Sie müssen beim Arbeitgeber eine Unfallmeldung machen. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, denken Sie daran, zuerst zu einem sogenannten D-Arzt zu gehen. Arzt- oder Behandlungskosten, die im Rahmen von Arbeitsunfällen anfallen, werden i.d.R. über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Erkundigen Sie sich, welche Unfallversicherung in Ihrem Fall zuständig ist und geben Sie dies beim D-Arzt an.

  • Gibt es die Möglichkeit, nach meiner Zeit in einem geförderten Anstellungsverhältnis in eine reguläre Anstellung zu wechseln?

    Gibt es die Möglichkeit, nach meiner Zeit in einem geförderten Anstellungsverhältnis in eine reguläre Anstellung zu wechseln?

    Diese Möglichkeit kann nicht garantiert werden, da sie von der Personalpolitik des jeweiligen Ensembles abhängt und davon, ob Sie den Anforderungen des Ensembles während der Zeit Ihrer Aufnahme gerecht geworden sind. Auskünfte zu einer Verlängerung des geförderten Anstellungsverhältnisses können leider erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden.

  • Wenn ich ein Ensemble gefunden habe, das mich aufnimmt, wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

    Wenn ich ein Ensemble gefunden habe, das mich aufnimmt, wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

    Die Sozialversicherungsbeträge werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber erhöht ihr Gehalt allerdings um seinen prozentualen Anteil aus eigenen Mitteln. Dies betrifft auch einen möglichen Beitrag zur Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Da eine Anstellung im Rahmen von DIS-TANZ-START Ihre Hauptbeschäftigung ist, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Falls Sie bereits Mitglied bei der KSK sind, lassen Sie sich dort, bitte, parallel beraten. Sämtliche Abzüge übernimmt der Arbeitgeber für Sie.

  • Mit welcher monatlichen Geldsumme kann ich ungefähr rechnen?

    Mit welcher monatlichen Geldsumme kann ich ungefähr rechnen?

    Wenn Sie von einem Ensemble/Theater aufgenommen werden, werden Sie sozialversicherungspflichtig angestellt und erhalten durch den Arbeitgeber ein monatliches Gehalt, dass sich an der Mindestgage im Tarifvertrag NV Bühne orientiert. Der Arbeitgeber zieht dabei automatisch Steuern und Sozialbeiträge Ihres Lohns ab und führt diese an die zuständigen Stellen ab. Wie hoch der überwiesene Netto-Lohn tatsächlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Dachverband Tanz Deutschland berät sie gerne persönlich.

  • Wo kann ich anrufen, wenn ich weitere Fragen zu DIS-TANZ-START habe?

    Wo kann ich anrufen, wenn ich weitere Fragen zu DIS-TANZ-START habe?

    Hier geht’s zu Informationen zur Beratung zu DIS-TANZ-START.