FAQ für geförderte Ensembles

VERWALTUNG DER FÖRDERUNG

  • Worauf muss ich bei Anschaffungen achten?

    Worauf muss ich bei Anschaffungen achten?

    Die Handlungsleitlinien aufgrund der COVID- 19 - Pandemie vom 8. Juli 2020 sind zum 31.12.2021 erloschen. Ab dem 01.01.2022 gelten die wieder die Grundzüge der Vergabe vom Juni 2018. Das bedeutet, dass eine Direktvergabe von Aufträgen nur bis 1.000,00 Euro möglich ist. Ab einem Einkaufswert von 1.000,00 Euro ist die Einholung von nach Möglichkeit drei Angeboten notwendig und zu dokumentieren.

    Bitte beachten Sie dies, wenn Ihr Projekt im Jahr 2022 noch läuft oder startet. 

  • Was bedeutet, dass ich meine Eigenmittel anteilig einbringen muss?

    Was bedeutet, dass ich meine Eigenmittel anteilig einbringen muss?

    Nach den AnBest-P 1.4.2. können Sie die Zuwendung bei einer Fehlbedarfsfinanzierung erst in Anspruch nehmen, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel oder Drittmittel (i.H.d. Arbeitgeber-Anteils zur Sozialversicherung der angestellten Person(en) im betreffenden Zeitraum) verbraucht sind.

  • Was ist bei Urlaub oder Ausfall der angestellten Person(en) wegen Krankheit zu beachten? 

    Was ist bei Urlaub oder Ausfall der angestellten Person(en) wegen Krankheit zu beachten? 

    Als Arbeitnehmer*innen haben die Tänzer*innen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei Urlaub wird das Gehalt, wie sonst auch üblich, weitergezahlt.  Die Dauer des Urlaubsanspruchs ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Weiteres regelt das Bundesurlaubsgesetz. Die Urlaubsvergütung wird entsprechend von der Zuwendungssumme mitgedeckt. 

    Bei Krankheit hat Ihre Organisation u.U. das Recht auf eine Entschädigung durch die jeweilige Krankenkasse. Da Sie als Geförderte*r jedoch bereits unsere Zuwendung zur Anstellung der Tänzer*innen erhalten, müssen Sie diese Entschädigung im Verwendungsnachweis als Einnahmen verbuchen. Bei einem Arbeitsausfall von mehr als sechs Wochen, wird Krankengeld durch die Krankenkasse direkt an die jeweilige Person gezahlt. Sofern Sie mit der Person keine Sonderregelung zur Aufstockung des Krankengeldes getroffen haben, zahlen Sie der Person ab der siebten Woche kein Gehalt mehr aus. In beiden Fällen reduziert sich dann die Zuwendungssumme.

MITTELABRUF

  • Wie und wann kann ich Mittel abrufen?

    Wie und wann kann ich Mittel abrufen?

    Die Mittel werden durch das sog. Anforderungsverfahren bereitgestellt. Für den Mittelbruf steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, welches wir Ihnen mit dem Fördervertrag zusenden. Die Mittelabrufe erfolgen ausschließlich an folgende Mailadresse, andernfalls können diese nicht bearbeitet werden: mittelabruf@dachverband-tanz.de.

    Mittel können nur für bereits getätigte Ausgaben und für Ausgaben, die innerhalb der nächsten drei Wochen zu tätigen sind, abgerufen werden. Die vorhandenen Deckungsmittel sind vorrangig einzusetzen. Ein Abruf der Fördermittel am Ende des Vorhabens ist möglich, spätestens einen Monat nach Ende des Vorhabens. Ggf. wird ein Zahlungseinbehalt i.H.v. 5% des Höchstbetrags der Förderung vereinbart. Die Restsumme wird dann nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

  • Kann ich beim ersten Mittelabruf ausschließlich Fördermittel abrufen?

    Kann ich beim ersten Mittelabruf ausschließlich Fördermittel abrufen?

    Nein. Sie müssen anteilig Ihre Eigenmittel zu den Fördermitteln einbringen. Es ist nicht möglich im ersten Mittelabruf ausschließlich Fördermittel abzurufen. 

  • Wie lange sollte man zwischen Mittelabruf und Auszahlung einplanen?

    Wie lange sollte man zwischen Mittelabruf und Auszahlung einplanen?

    Bitte planen Sie 10-14 Werktage ein.

  • Was bedeutet die 3-Wochen-Frist?

    Was bedeutet die 3-Wochen-Frist?

    Die 3-Wochen-Frist bedeutet, dass Fördermittel innerhalb von drei Wochen verausgabt oder zurücküberwiesen werden müssen, da sonst Zinsen anfallen können.
    Die drei Wochen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Fördergelder auf Ihrem Konto.

  • Auf welches Konto überweise ich die Fördermittel zurück, wenn ich sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist verbraucht habe?

    Auf welches Konto überweise ich die Fördermittel zurück, wenn ich sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist verbraucht habe?

    Bitte überweisen Sie das Geld unter Angabe Ihrer Projektnummer zurück an: 

    Dachverband Tanz Deutschland
    IBAN  DE72 4306 0967 1170 8258 00
    BIC GENODEM1GLS
    (GLS Bank)

  • Ich habe einen Mittelabruf gesendet und will nun doch später abrufen, was kann ich tun?

    Ich habe einen Mittelabruf gesendet und will nun doch später abrufen, was kann ich tun?

    Wenn der Mittelabruf bei uns eingegangen und in Bearbeitung ist, können wir diesen nicht stornieren. Sie müssen ggf. die Mittel zurücküberweisen, wenn Sie die Mittel nicht innerhalb von drei Wochen verbrauchen. 

FINANZIERUNGSPLAN

  • Können zusätzliche Positionen im Finanzierungsplan eröffnet werden, wenn ich z.B. an anderer Stelle einspare?

    Können zusätzliche Positionen im Finanzierungsplan eröffnet werden, wenn ich z.B. an anderer Stelle einspare?

    Nein. Dies ist im Sinne der zu Grunde liegenden Finanzierungsart (Fehlbedarfsfinanzierung) nicht möglich. Bei Einsparungen (Ermäßigungen der Ausgaben) oder Erhöhungen der Deckungsmittel ermäßigt sich die Zuwendung um den vollen in Betracht kommenden Betrag.

  • Kann ich Verschiebungen innerhalb meines Finanzierungsplans tätigen?

    Kann ich Verschiebungen innerhalb meines Finanzierungsplans tätigen?

    Ihr genehmigter Finanzierungsplan ist Grundlage für Ihr gesamtes Projekt und kann nicht grundlegend in den genehmigten Positionen geändert werden. Im Zusammenhang damit steht der Inhalt des Projekts. 

    Innerhalb einer Hauptposition können Sie Einzelpositionen eigenverantwortlich in ihren Kosten überschreiten oder durch Einsparungen verringern.

  • Wann muss ich Änderungen anzeigen?

    Wann muss ich Änderungen anzeigen?

    Wenn Sie während der Durchführung des Vorhabens merken, dass eine Hauptpositionum mehr als 20% überschritten wird, sind Sie verpflichtet, uns diese Änderung anzuzeigen und einen Antrag auf Änderung des Projekts zu stellen. Wir prüfen Ihren Antrag und genehmigen bei positiver Prüfung Ihren neuen FP, der ab diesem Zeitpunkt die geltende Grundlage für Ihr Projekt wird.

    Für einen Änderungsantrag fügen Sie Ihrem FP die aktualisierten Veränderungen der Zahlen bei, aus denen -nachvollziehbar hervorgeht, welche Änderungen Sie vorgenommen haben. Zusätzlich benötigen wir eine schriftliche, knappe Begründung für Ihre Änderung.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

  • Wie stelle ich einen Änderungsantrag (Änderung Vorhabenzeitraum oder Finanzierungsplan)?

    Wie stelle ich einen Änderungsantrag (Änderung Vorhabenzeitraum oder Finanzierungsplan)?

    Bitte beachten Sie: Eine Änderung ist nur möglich, wenn diese notwendig zur erfolgreichen Durchführung des Projekts ist.
    Grundlegend gehen wir davon aus, dass Ihr beantragtes Vorhaben sowohl inhaltlich als auch auf der Kostenseite (FP) so wie geplant durchgeführt wird.

    Sollten sich dennoch Änderungen, bedingt durch unvorhersehbare Ereignisse in der Pandemie oder zur erfolgreichen Durchführung, ergeben, senden Sie uns bitte dafür per E-Mail an dis-tanz-start@dachverband-tanz.de eine kurze Begründung für die beantragte Änderung (mit Projektnummer) und (je nach Fall):  

    • den neu beantragten Vorhabenzeitraum (inkl. Nennung des aktuellen)
    • einem Finanzierungsplan, der Ihre Änderungen darstellt, ausgehend vom bewilligten (inkl. aktuellem Datum)
    • ggf. eine überarbeitete bzw. ergänzte Projektbeschreibung oder Begründung zur Änderung
  • Bis wann kann ich einen Änderungsantrag stellen?

    Bis wann kann ich einen Änderungsantrag stellen?

    Ein Änderungsantrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraums (Vorhabenzeitraums) erfolgen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich. 

VERWENDUNGSNACHWEIS

  • Was muss ich nach Abschluss des Vorhabens beachten?

    Was muss ich nach Abschluss des Vorhabens beachten?

    Am Ende des Vorhabens reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Dieser ist bis drei Monate nach Abschluss (Ende des Bewilligungszeitraums) fällig.

    Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Finanzierungsplan als zahlenmäßigem Nachweis mit den real aufgeschlüsselten Kosten, einer Belegliste über alle Einnahmen und Ausgaben (s. ANBest-P 6.2.2.) und einem Sachbericht. Weitere Informationen und einen Leitfaden dazu finden Sie unter den Downloads für geförderte Ensembles/Theater. Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden aufmerksam vor dem Erstellen des Verwendungsnachweises durch.

     

  • Muss ich direkt Belege einreichen?

    Muss ich direkt Belege einreichen?

    Senden Sie uns bitte keine Belege zu, weder digital noch postalisch, solange Sie von uns nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Wir können sie weder annehmen noch archivieren.

  • Wie und wo muss ich auf die Förderung hinweisen?

    Wie und wo muss ich auf die Förderung hinweisen?

    Der*die Geförderte ist verpflichtet, auf ihren*seinen bestehenden Webseiten und im Projekt entstehenden Publikationen und Veröffentlichungen (Print, Visuelle Medien, Social Media, Film) auf die Förderung hinzuweisen, sofern der kommunizierte Inhalt mittelbar oder unmittelbar auf die Aufnahme oder Mitwirkung der geförderten Nachwuchstänzer*innen verweist:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Absolvent*innen-Förderung DIS-TANZ-START des Dachverband Tanz Deutschland.“

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und des Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Dabei müssen Sie die genauen Vorgaben beachten.

    Weitere Hinweise dazu können Sie der aktualisierten Anlage 4 Ihres Fördervertrags entnehmen.

    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

  • Wo finde ich die Logos?

    Wo finde ich die Logos?

    Die Logos stehen unter www.dis-tanz-start.de/ensembles/downloads-fuer-gefoerderte zur Verfügung.