Die Handlungsleitlinien aufgrund der COVID- 19 - Pandemie vom 8. Juli 2020 sind zum 31.12.2021 erloschen. Ab dem 01.01.2022 gelten die wieder die Grundzüge der Vergabe vom Juni 2018. Das bedeutet, dass eine Direktvergabe von Aufträgen nur bis 1.000,00 Euro möglich ist. Ab einem Einkaufswert von 1.000,00 Euro ist die Einholung von nach Möglichkeit drei Angeboten notwendig und zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie dies, wenn Ihr Projekt im Jahr 2022 noch läuft oder startet.
Nach den AnBest-P 1.4.2. können Sie die Zuwendung bei einer Fehlbedarfsfinanzierung erst in Anspruch nehmen, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel oder Drittmittel (i.H.d. Arbeitgeber-Anteils zur Sozialversicherung der angestellten Person(en) im betreffenden Zeitraum) verbraucht sind.
Als Arbeitnehmer*innen haben die Tänzer*innen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei Urlaub wird das Gehalt, wie sonst auch üblich, weitergezahlt. Die Dauer des Urlaubsanspruchs ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Weiteres regelt das Bundesurlaubsgesetz. Die Urlaubsvergütung wird entsprechend von der Zuwendungssumme mitgedeckt.
Bei Krankheit hat Ihre Organisation u.U. das Recht auf eine Entschädigung durch die jeweilige Krankenkasse. Da Sie als Geförderte*r jedoch bereits unsere Zuwendung zur Anstellung der Tänzer*innen erhalten, müssen Sie diese Entschädigung im Verwendungsnachweis als Einnahmen verbuchen. Bei einem Arbeitsausfall von mehr als sechs Wochen, wird Krankengeld durch die Krankenkasse direkt an die jeweilige Person gezahlt. Sofern Sie mit der Person keine Sonderregelung zur Aufstockung des Krankengeldes getroffen haben, zahlen Sie der Person ab der siebten Woche kein Gehalt mehr aus. In beiden Fällen reduziert sich dann die Zuwendungssumme.
Die Mittel werden durch das sog. Anforderungsverfahren bereitgestellt. Für den Mittelbruf steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, welches wir Ihnen mit dem Fördervertrag zusenden. Die Mittelabrufe erfolgen ausschließlich an folgende Mailadresse, andernfalls können diese nicht bearbeitet werden: mittelabruf@dachverband-tanz.de.
Mittel können nur für bereits getätigte Ausgaben und für Ausgaben, die innerhalb der nächsten drei Wochen zu tätigen sind, abgerufen werden. Die vorhandenen Deckungsmittel sind vorrangig einzusetzen. Ein Abruf der Fördermittel am Ende des Vorhabens ist möglich, spätestens einen Monat nach Ende des Vorhabens. Ggf. wird ein Zahlungseinbehalt i.H.v. 5% des Höchstbetrags der Förderung vereinbart. Die Restsumme wird dann nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Nein. Sie müssen anteilig Ihre Eigenmittel zu den Fördermitteln einbringen. Es ist nicht möglich im ersten Mittelabruf ausschließlich Fördermittel abzurufen.
Bitte planen Sie 10-14 Werktage ein.
Die 3-Wochen-Frist bedeutet, dass Fördermittel innerhalb von drei Wochen verausgabt oder zurücküberwiesen werden müssen, da sonst Zinsen anfallen können.
Die drei Wochen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Fördergelder auf Ihrem Konto.
Bitte überweisen Sie das Geld unter Angabe Ihrer Projektnummer zurück an:
Dachverband Tanz Deutschland
IBAN DE72 4306 0967 1170 8258 00
BIC GENODEM1GLS
(GLS Bank)
Wenn der Mittelabruf bei uns eingegangen und in Bearbeitung ist, können wir diesen nicht stornieren. Sie müssen ggf. die Mittel zurücküberweisen, wenn Sie die Mittel nicht innerhalb von drei Wochen verbrauchen.
Nein. Dies ist im Sinne der zu Grunde liegenden Finanzierungsart (Fehlbedarfsfinanzierung) nicht möglich. Bei Einsparungen (Ermäßigungen der Ausgaben) oder Erhöhungen der Deckungsmittel ermäßigt sich die Zuwendung um den vollen in Betracht kommenden Betrag.
Ihr genehmigter Finanzierungsplan ist Grundlage für Ihr gesamtes Projekt und kann nicht grundlegend in den genehmigten Positionen geändert werden. Im Zusammenhang damit steht der Inhalt des Projekts.
Innerhalb einer Hauptposition können Sie Einzelpositionen eigenverantwortlich in ihren Kosten überschreiten oder durch Einsparungen verringern.
Wenn Sie während der Durchführung des Vorhabens merken, dass eine Hauptpositionum mehr als 20% überschritten wird, sind Sie verpflichtet, uns diese Änderung anzuzeigen und einen Antrag auf Änderung des Projekts zu stellen. Wir prüfen Ihren Antrag und genehmigen bei positiver Prüfung Ihren neuen FP, der ab diesem Zeitpunkt die geltende Grundlage für Ihr Projekt wird.
Für einen Änderungsantrag fügen Sie Ihrem FP die aktualisierten Veränderungen der Zahlen bei, aus denen -nachvollziehbar hervorgeht, welche Änderungen Sie vorgenommen haben. Zusätzlich benötigen wir eine schriftliche, knappe Begründung für Ihre Änderung.
Bitte beachten Sie: Eine Änderung ist nur möglich, wenn diese notwendig zur erfolgreichen Durchführung des Projekts ist.
Grundlegend gehen wir davon aus, dass Ihr beantragtes Vorhaben sowohl inhaltlich als auch auf der Kostenseite (FP) so wie geplant durchgeführt wird.
Sollten sich dennoch Änderungen, bedingt durch unvorhersehbare Ereignisse in der Pandemie oder zur erfolgreichen Durchführung, ergeben, senden Sie uns bitte dafür per E-Mail an dis-tanz-start@dachverband-tanz.de eine kurze Begründung für die beantragte Änderung (mit Projektnummer) und (je nach Fall):
Ein Änderungsantrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraums (Vorhabenzeitraums) erfolgen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich.
Am Ende des Vorhabens reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Dieser ist bis drei Monate nach Abschluss (Ende des Bewilligungszeitraums) fällig.
Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Finanzierungsplan als zahlenmäßigem Nachweis mit den real aufgeschlüsselten Kosten, einer Belegliste über alle Einnahmen und Ausgaben (s. ANBest-P 6.2.2.) und einem Sachbericht. Weitere Informationen und einen Leitfaden dazu finden Sie unter den Downloads für geförderte Ensembles/Theater. Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden aufmerksam vor dem Erstellen des Verwendungsnachweises durch.
Senden Sie uns bitte keine Belege zu, weder digital noch postalisch, solange Sie von uns nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Wir können sie weder annehmen noch archivieren.
Der*die Geförderte ist verpflichtet, auf ihren*seinen bestehenden Webseiten und im Projekt entstehenden Publikationen und Veröffentlichungen (Print, Visuelle Medien, Social Media, Film) auf die Förderung hinzuweisen, sofern der kommunizierte Inhalt mittelbar oder unmittelbar auf die Aufnahme oder Mitwirkung der geförderten Nachwuchstänzer*innen verweist:
„Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Absolvent*innen-Förderung DIS-TANZ-START des Dachverband Tanz Deutschland.“
Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und des Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Dabei müssen Sie die genauen Vorgaben beachten.
Weitere Hinweise dazu können Sie der aktualisierten Anlage 4 Ihres Fördervertrags entnehmen.
Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.
Die Logos stehen unter www.dis-tanz-start.de/ensembles/downloads-fuer-gefoerderte zur Verfügung.