FAQ für antragstellende Ensembles

Förderanträge von Ensembles sind seit dem 24.12.2022 nicht mehr möglich

zu den Förderrichtlinien

  • Welche Ensembles/Theater sind antragsberechtigt?

    Welche Ensembles/Theater sind antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind juristische Personen (Tanz-/Ballettcompagnien, Theater- und Produktionshäuser) mit Sitz in Deutschland. Bitte stellen Sie sicher, dass die antragstellende natürliche Person berechtigt ist, das Ensemble/Theater für die Antragstellung zu vertreten. Aufnehmende Ensembles/Theater müssen in der Lage sein, die zusätzlichen Nachwuchstänzer:innen zusätzlich im Ensemble fest anzustellen und einen Eigenanteil in Form der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einzubringen. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden, wenn die erforderlichen Mittel durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter erbracht werden.

  • Das Ensemble hat bisher noch nicht mit Festanstellungen gearbeitet. Ist es trotzdem möglich, einen Förderantrag zu stellen?

    Das Ensemble hat bisher noch nicht mit Festanstellungen gearbeitet. Ist es trotzdem möglich, einen Förderantrag zu stellen?

    Theoretisch ist dies möglich. Es wird aber ausdrücklich empfohlen, sich bei der Agentur für Arbeit und bei der Sozialversicherung ausführlich zu diesem Vorhaben im Voraus beraten zu lassen.

Zum Verfahren

  • Warum soll sich ein Ensemble/Theater zuerst registrieren?

    Warum soll sich ein Ensemble/Theater zuerst registrieren?

    Sie signalisieren dadurch Ihre Bereitschaft, zusätzliche Berufseinsteiger:innen aufnehmen zu können und Ihre Solidarität mit den Nachwuchstänzer:innen, die durch die Auswirkungen der Pandemie bisher keinen Einstieg ins Berufsleben schaffen konnten. Außerdem ermöglichen Sie ein besseres Zusammenfinden mit den Tänzer:innen, wenn Sie noch auf der Suche sind.

  • Welche Nachweise müssen bei der Antragstellung erbracht werden?

    Welche Nachweise müssen bei der Antragstellung erbracht werden?

    Die Nachweise, welche für die Förderantragstellung eingereicht werden müssen, sind im Formular unter „Vorbereitung“ benannt.

  • Bis wann muss der Förderantrag eingereicht werden?

    Bis wann muss der Förderantrag eingereicht werden?

    Förderanträge können bis zum 23.12.2022 gestellt werden. Aktuell werden Vorhaben (Anstellungen) gefördert, die bis zum 30. Juni (in Ausnahmefällen längstens bis 31. Juli) 2023 laufen.

  • Wer entscheidet über den Förderantrag?

    Wer entscheidet über den Förderantrag?

    Das DIS-TANZ-START Projektteam entscheidet über den Antrag anhand einer formalen Prüfung. Ist diese positiv und stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, erfolgt im Anschluss eine Förderzusage.

  • Wie wird über das Ergebnis der Antragsprüfung informiert?

    Wie wird über das Ergebnis der Antragsprüfung informiert?

    Eine Förderzu- oder -absage erfolgt zeitnah per E-Mail.

Zum Zusammenfinden

  • Welche Nachwuchstänzer:innen können aufgenommen werden, so dass ein Förderantrag gestellt werden kann?

    Welche Nachwuchstänzer:innen können aufgenommen werden, so dass ein Förderantrag gestellt werden kann?

    Es können nur bei DIS-TANZ-START registrierte Nachwuchstänzer:innen aufgenommen werden (siehe Teilnehmendenliste).

  • Wie findet das Ensemble passende Absolvent:innen?

    Wie findet das Ensemble passende Absolvent:innen?

    Interessierte Absolvent:innen und Ensembles/Theater können sich jederzeit eigeninitiativ zusammenfinden. In der Gefördertenliste sind registrierte Absolvent:innen/Nachwuchstänzer:innen genannt, die aktuell oder in der Vergangenheit von Ensembles/Theatern im Rahmen von DIS-TANZ-START aufgenommen werden/wurden. Sollte ein:e teilnehmende:r Nachwuchstänzer:in nicht in der Liste erscheinen, wird er/sie gegenwärtig (noch) nicht im Rahmen von DIS-TANZ-START bei einem der teilnehmenden Ensembles/Theater aufgenommen und freut sich über eine Kontaktaufnahme. Wenn der Auftrag dazu erteilt wurde, kann der Dachverband Tanz Deutschland Bewerbungsunterlagen (CV und Portraitfoto und Kontaktdaten) der Nachwuchstänzer:innen auf Wunsch per E-Mail an die Ensembles/Theater vermitteln. Ensembles entscheiden selbst, wie viele und welche Nachwuchstänzer:innen sie aufnehmen.

Zum Vorhaben

  • Wie kann das Ensemble die Nachwuchstänzer:innen einsetzen?

    Wie kann das Ensemble die Nachwuchstänzer:innen einsetzen?

    Neben einem täglichen Training, sollen die Nachwuchstänzer:innen nach Möglichkeit an allen Produktionsprozessen (Proben, Aufführungen) in Vollzeit mitwirken. Wenn es der künstlerische Betrieb zulässt, sollen sie für Weiterbildungsveranstaltungen und Austauschangebote im Rahmen von DIS-TANZ-START von der Arbeit freigestellt werden. Die Zeit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen gilt als Arbeitszeit.

  • Wann ist der frühestmögliche Beginn einer Anstellung?

    Wann ist der frühestmögliche Beginn einer Anstellung?

    Der Termin für eine Anstellung der Nachwuchstänzer:innen muss in der Zukunft liegen. Die Anstellung darf die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten und muss spätestens am 30.06.2023 (in Ausnahmefällen am 31.07.2023) beendet werden.

  • Gibt es eine Mindestlaufzeit der Maßnahme?

    Gibt es eine Mindestlaufzeit der Maßnahme?

    Der Vorhabenzeitraum (die Dauer der Anstellung(en) muss i.d.R. mindestens sechs Monate, maximal 12 Monate umfassen.

  • Welche Kosten können im Finanzierungsplan berücksichtigt werden?

    Welche Kosten können im Finanzierungsplan berücksichtigt werden?

    Personalkosten, Reisekosten, Sachkosten. Ausgeschlossen sind Produktionskosten für Tanzabende oder Performances.

  • Können auch die Beiträge zur Zusatzversicherung berücksichtigt werden?

    Können auch die Beiträge zur Zusatzversicherung berücksichtigt werden?

    Ja, die Kosten der Zusatzversicherung gehören mit zu den Personalkosten und können berücksichtigt werden.

  • Können Mietkosten für zusätzliche Räume berücksichtigt werden, die für die Beschäftigung der Absolvent:innen notwendig sind?

    Können Mietkosten für zusätzliche Räume berücksichtigt werden, die für die Beschäftigung der Absolvent:innen notwendig sind?

    Ja, in begründeten Einzelfällen können diese berücksichtigt werden. Bitte denken Sie an eindeutige Belege für den Verwendungsnachweis.

  • Können Investitionen in die technische Ausstattung des Ensembles/Theaters berücksichtigt werden?

    Können Investitionen in die technische Ausstattung des Ensembles/Theaters berücksichtigt werden?

    Nein. Diese Kosten sind nicht zuwendungsfähig.

  • Welche Sachkosten können berücksichtigt werden?

    Welche Sachkosten können berücksichtigt werden?

    In Ausnahmefällen können z.B. Mietkosten für notwendiges technisches Equipment berücksichtigt werden, die für die Anstellung der zusätzlichen Nachwuchstänzer:innen notwendig sind, sofern sie nicht für eine Produktion eingesetzt werden. Darüber hinaus können Kosten für Trainingsschuhe berücksichtigt werden, sofern es Bühnenbrauch ist, dass Tänzer:innen diese Schuhe gestellt werden. Hier gilt besonders darauf zu achten, dass Belege eine eindeutige Zuweisung zu den geförderten Nachwuchstänzer:innen aufweisen müssen.

  • Können Produktionskosten für einen Tanzabend oder eine Performance berücksichtigt werden?

    Können Produktionskosten für einen Tanzabend oder eine Performance berücksichtigt werden?

    Nein, Produktionskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig.

  • Können die Kosten für eine:n Choreograph:in berücksichtigt werden, der:die für eine Aufführung eine Choreographie für die Absolvent:innen schafft?

    Können die Kosten für eine:n Choreograph:in berücksichtigt werden, der:die für eine Aufführung eine Choreographie für die Absolvent:innen schafft?

    Nein, Honorare für Choreograph:innen sind nur förderfähig, wenn es sich um Honorare für Workshopleistungen oder Weiterbildung handelt.

  • Welche Personalkosten – außer denen der Absolvent:innen – sind zusätzlich zuwendungsfähig?

    Welche Personalkosten – außer denen der Absolvent:innen – sind zusätzlich zuwendungsfähig?

    Zur Absicherung des lokalen begleitenden Berufsbildungsprogramms können in begrenztem Umfang notwendige Kosten für Honorare und zusätzliches Personal (Training, Workshops, Mentoring, Koordination) in Verbindung mit notwendigen Reisekosten gefördert werden. Diese Kosten dürfen 30 % der Gesamtkosten der Fördermaßnahme nicht übersteigen.

  • In welcher Höhe kann die Förderung beantragt werden?

    In welcher Höhe kann die Förderung beantragt werden?

    Eine Höchstgrenze für die Förderung besteht nicht. Die Förderung richtet sich nach der Anzahl und Dauer der aufgenommenen Nachwuchstänzer:innen.

  • Was bedeutet „vorzeitiger Maßnahmebeginn“?

    Was bedeutet „vorzeitiger Maßnahmebeginn“?

    Auf Grundlage des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf der Antragssteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Bitte beachten Sie, dass die Förderung ausgeschlossen ist, wenn das Projekt vor Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits begonnen hat. Als unerlaubter Projektbeginn zählen insbesondere das Tätigen von Zahlungen und das Eingehen von rechtlichen Verbindlichkeiten (z.B. der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages). Grundsätzlich unschädlich ist ein Vertragsabschluss, der ein eindeutiges, unbefristetes und kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Förderung vorsieht.

  • Wie kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragen werden?

    Wie kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragen werden?

    Ein förderunschädlicher, vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Antragsformular beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass aus der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kein Anspruch auf eine Zuwendung resultiert.

  • Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Förderung?

    Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Förderung?

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Dachverband Tanz Deutschland.

  • Wo kann die Vorlage für den Finanzierungsplan gefunden werden?

    Wo kann die Vorlage für den Finanzierungsplan gefunden werden?

    Die verbindliche Vorlage zum Download finden Sie hier.

  • Müssen bestimmte Vorschriften bei der Verwendung des Geldes beachtet werden?

    Müssen bestimmte Vorschriften bei der Verwendung des Geldes beachtet werden?

    Ja, die Verwendung öffentlicher Mittel unterliegt bestimmten Vorschriften. Einen Überblick zu diesen Vorschriften erhalten Sie in den sogenannten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P). Die Geförderten verpflichten sich in der Fördervereinbarung zur Einhaltung dieser Vorschriften.

  • Wo kann angerufen werden, wenn weitere Fragen zu DIS-TANZ-START bestehen?

    Wo kann angerufen werden, wenn weitere Fragen zu DIS-TANZ-START bestehen?

    Hier geht’s zu Informationen zur Beratung zu DIS-TANZ-START.