ZIELGRUPPEN

DIS-TANZ-START richtet sich an in Deutschland lebende Tänzer*innen der Abschlussjahrgänge 2019 bis 2022 von staatlichen oder staatlich anerkannten Tanzausbildungsinstitutionen in Deutschland, darunter:

Ballettschule des Hamburg Ballett
Folkwang Universität der Künste Essen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Hochschule für Musik und Tanz Köln, Zentrum für Zeitgenössischen Tanz
Hochschule für Musik und Theater München, Ballett-Akademie
Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz, Berlin
John-Cranko-Schule, Stuttgart
Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Staatliche Ballettschule Berlin
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim / Akademie des Tanzes

und weitere Tanzausbildungsinstitutionen

Berufseinsteiger*innen mit einer non-formalen Ausbildung in speziellen Ästhetiken des Zeitgenössischen Tanzes, in denen in Deutschland keine staatlich anerkannte Ausbildung angeboten wird, oder Personen, denen aufgrund von Barrieren keine staatlich anerkannte Ausbildung als Tänzer*in angeboten werden konnte, können registriert werden, wenn statt eines Zeugnisses alternative Nachweise erbracht werden.

Der Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland muss grundsäzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zum Zeitpunkt des Abschlusses nachgewiesen werden.

Ausnahmen

In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich:

  • Bei Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden, muss ein klarer biographischer oder künstlerisch-praktischer Bezug zu Deutschland nachgewiesen werden.

In diesen Fällen wird eine Entscheidung auf Basis einer Expert*innenmeinung gefällt.

Darüber hinaus können auch Studierende/Auszubildende deutscher Ausbildungsinstitutionen registriert werden.

Weitere Informationen zu den Ausnahmen sind in den FAQ zu finden.

Hinweise für Interessierte mit

  • formalem Abschluss

    formalem Abschluss

    Absolvent*innen von Tanz-Ausbildungs-/Studiengängen von deutschen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen mit Abschlusszeugnis aus den Jahren 2019 bis 2022

    Einzureichende Nachweise sind:

    • Ihre Adresse in Deutschland
    • Ihr Abschlusszeugnis oder ein Transcript of Records (der Abschluss darf nicht vor 2019 gemacht worden sein; das Datum des Abschlusses oder der Ausstellung müssen deutlich erkennbar sein)

    Optional: ein Motivationstext (max. 1.500 Zeichen) oder ein Motivationsvideo (Internetlink plus ggf. Zugangsdaten)

  • zeitnahem formalen Abschluss

    zeitnahem formalen Abschluss

    Tanz-Studierende/-Auszubildende deutscher Hochschulen/staatlich anerkannter Berufsfachschulen:

    Einzureichende Nachweise sind:

    • Ihre Adresse in Deutschland
    • eine Studienbescheinigung/ein Transcript of Records (das Datum der Ausstellung muss deutlich erkennbar sein)

    Optional: ein Motivationstext (max. 1.500 Zeichen) oder ein Motivationsvideo (Internetlink plus ggf. Zugangsdaten)

     

  • non-formaler Ausbildung (ohne Zeugnis)

    non-formaler Ausbildung (ohne Zeugnis)

    Berufseinsteiger*innen mit non-formaler Ausbildung in bestimmten Tanzformen oder -stilen, die an deutschen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen nicht als Hauptfach gelehrt werden, und in denen keine Abschlussprüfung absolviert werden konnte oder kann.

    Einzureichende Nachweise sind:

    • Ihre Adresse in Deutschland
    • Ihr Curriculum Vitae CV (max. 2 Seiten)
    • ein Empfehlungsschreiben aus der deutschen Tanzszene (max. 1 Seite)
    • ein Motivationstext (max. 1.500 Zeichen) oder Motivationsvideo (Internetlink plus ggf. Zugangsdaten)

 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich unsicher sind, ob Sie einen Antrag auf Registrierung stellen möchten, beraten wir Sie gern.

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