DIS-TANZ-START richtet sich an in Deutschland lebende Tänzer*innen der Abschlussjahrgänge 2019 bis 2022 von staatlichen oder staatlich anerkannten Tanzausbildungsinstitutionen in Deutschland, darunter:
Ballettschule des Hamburg Ballett
Folkwang Universität der Künste Essen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Hochschule für Musik und Tanz Köln, Zentrum für Zeitgenössischen Tanz
Hochschule für Musik und Theater München, Ballett-Akademie
Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz, Berlin
John-Cranko-Schule, Stuttgart
Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Staatliche Ballettschule Berlin
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim / Akademie des Tanzes
und weitere staatlich anerkannte Tanzausbildungsinstitutionen mit einer mindestens dreijährigen vollzeitähnlichen Ausbildung und Abschlussprüfung.
Berufseinsteiger*innen mit einer non-formalen Ausbildung in speziellen Ästhetiken des Zeitgenössischen Tanzes, in denen in Deutschland keine staatlich anerkannte Ausbildung angeboten wird, oder Personen, denen aufgrund von Barrieren keine staatlich anerkannte Ausbildung als Tänzer*in angeboten werden konnte, können registriert werden, wenn statt eines Zeugnisses alternative Nachweise erbracht werden.
Der Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland muss grundsäzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zum Zeitpunkt des Abschlusses nachgewiesen werden.
In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich. In diesen Fällen wird eine Entscheidung auf Basis einer Expert*innenmeinung gefällt.
Darüber hinaus können auch Studierende/Auszubildende deutscher Ausbildungsinstitutionen registriert werden.
Weitere Informationen zu den Ausnahmen sind in den FAQ zu finden.
Absolvent*innen von Tanz-Ausbildungs-/Studiengängen von deutschen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen mit Abschlusszeugnis aus den Jahren 2019 bis 2022
Einzureichende Nachweise sind:
Optional: ein Motivationstext (max. 1.500 Zeichen) oder ein Motivationsvideo (Internetlink plus ggf. Zugangsdaten)
Tanz-Studierende/-Auszubildende deutscher Hochschulen/staatlich anerkannter Berufsfachschulen:
Einzureichende Nachweise sind:
Optional: ein Motivationstext (max. 1.500 Zeichen) oder ein Motivationsvideo (Internetlink plus ggf. Zugangsdaten)
Berufseinsteiger*innen mit non-formaler Ausbildung in bestimmten Tanzformen oder -stilen, die an deutschen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen nicht als Hauptfach gelehrt werden, und in denen keine Abschlussprüfung absolviert werden konnte oder kann.
Einzureichende Nachweise sind: